UNSERE AGB

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in den nachfolgenden Geschäftsbedingungen die männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.


1. Gegenstand des Auftrages
Der Auftraggeber (Kunde) überträgt dem Auftragnehmer (OEGD GmbH & Co. KG) die Durchführung der vorangegangenen beschriebenen Dienstleistungen.

2. Auftragsbestandteile
Als Auftragsbestandteile gelten:

• die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers
• das Angebot des Auftragnehmers
• im Übrigen die Bestimmungen des BGB

Änderungen in der dem Auftrag zu Grunde liegenden Leistungsbeschreibung inklusive Teilnehmerzahl durch den Auftraggeber können bis maximal 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn berücksichtigt werden. Für Veranstaltungen ab 100 Personen, bildet die 20 Tage vor Leistungsdatum kommunizierte Teilnehmeranzahl die Basis der teilnehmerabhängigen Position der Rechnung. Diese müssen dem Auftragnehmer in schriftlicher Form (per E-Mail) mitgeteilt werden. Weicht die tatsächliche Teilnehmerzahl nach oben ab, werden die zusätzlichen Teilnehmer in Rechnung gestellt.

3. Auftragsdauer und Kündigung
Das Auftragsverhältnis wird bis zur vollständigen Erbringung der Leistung sowie dessen Bezahlung geschlossen. Es ist eine Vorauszahlung i.H.v. 25% der vereinbarten Leistungssumme mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen nach Angebotsbestätigung durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer zu entrichten. Ein Austritt aus diesem Verhältnis durch den Auftraggeber ist bis zu 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin möglich, jedoch stellt für diesen Fall der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Gebühr von 25 % der vereinbarten Rechnungssumme in Rechnung. Im Falle eines Austritts durch den Auftraggeber 13 bis 4 Tage vor dem vereinbarten Termin, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Gebühr von 75 % der vereinbarten Rechnungssumme in Rechnung.

Wird das Auftragsverhältnis innerhalb von 3 Tagen oder weniger vor Termin gekündigt, ist die volle Vergütung zu entrichten. Ausgenommen hiervon sind Fälle, die als höhere Gewalt einzustufen sind.

Eine Kündigung des Auftragsverhältnisses aus witterungsbedingten Gründen ist nicht zulässig, solange nach Einschätzung des Auftragnehmers eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist.

Für gesondert beauftragte Individualisierungsleistungen ist immer die volle Vergütung zu entrichten, sofern mit den Individualisierungsarbeiten begonnen wurde.

Eine Kündigung seitens des Auftragnehmers ist nur im Falle höherer Gewalt möglich.

4. Art und Umfang der Leistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Auftrag zu erbringenden Leistungen fach- und termingerecht auszuführen. Sollte der Auftragnehmer durch eigenes Verschulden nicht pünktlich am Erfüllungsort erscheinen können, ist dieser verpflichtet, dies unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Ab einer Verspätung von mehr als zwei Stunden ist eine Entschädigungszahlung in Höhe von 500 € zu zahlen. Gleiches gilt auch bei einer taggleichen Absage. Kann die Leistung von Seiten des Auftragnehmers auf Grund von höherer Gewalt nicht erbracht werden, ist keine Entschädigung zu entrichten.

Kommt es durch eigenes Verschulden des Auftraggebers zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn, begründet dies keinen Anspruch des Auftraggebers auf entsprechende Verlängerung der Leistung/Veranstaltung/Aktivität. Dies gilt insbesondere dann, wenn in der Leistungsbeschreibung ein konkretes Zeitfenster vereinbart wurde. Der Auftragnehmer wird sich gleichwohl darum bemühen, die vertraglich vereinbarte Leistung dennoch vollständig durchzuführen. Sollten hierdurch jedoch Mehrkosten für den Auftragnehmer entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu erstatten.
Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot aufgeführt sind und welche durch den Auftraggeber angewiesen werden, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.

5. Weisungsfreiheit
Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Auftrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers.

6. Auftragserfüllung
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort und Umfang des Mangels müssen dabei genau beschrieben werden.
Wird die Leistung/Veranstaltung/Aktivität durch Witterungsbedingungen beeinträchtigt, besteht kein Anspruch auf Minderung, Rückvergütung oder Schadensersatz. Der Auftragnehmer ist jedoch bemüht, das Programm so gut wie möglich an die Witterungsverhältnisse anzupassen. Verzichtet der Auftraggeber aufgrund von Witterungsbedingungen auf die Durchführung der Leistung/Veranstaltung/Aktivität, obwohl diese nach Einschätzung des Auftragnehmers durchführbar wäre, erfolgt keine Erstattung der entsprechenden Vergütung.
Eine Verschiebung des Events ist bis 8 Wochen vor Leistungsdatum gegen eine Aufwandspauschale i.H.v. 5% der Rechnungssumme, mindestens jedoch 300,00€ zzgl. MwSt., möglich.
Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Werktagen ohne Abzug. Gegebenenfalls davon abweichende Sonderregelungen werden im Einzelfall zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gesondert vereinbart und schriftlich festgehalten. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgehaltenen Leistung berechtigte Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.

7. Haftung
Für Schäden, die nachweislich der Auftragnehmer zu vertreten hat, haftet dieser auch vollumfänglich. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die nachweislich der Auftraggeber am Equipment des Auftragnehmers zu vertreten hat, haftet nur der Auftraggeber, wenn die Beschädigung vorsätzlich oder fahrlässig erfolgte. Bei einer Verletzung von Leben, Köper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Sollte die Durchführung einer GPS-basierten Aktivität durch Störungen seitens des Mobilfunkanbieters/Netzbetreibers beeinträchtigt oder unmöglich werden, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Probleme der Mobilfunkanbieter/Netzbetreiber.
Sollte zur Durchführung der Dienstleistung eine Produkt-Haftpflichtversicherung erforderlich sein, erklärt sich der Auftraggeber bereit, den entsprechenden Versicherungsfragebogen gemeinsam mit dem Auftragnehmer auszufüllen.
Der Auftraggeber haftet darüber hinaus nicht für Ansprüche gegen den Auftragnehmer und/oder seine Subunternehmer für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes an dessen Arbeitnehmer. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, die Regelungen zum Mindestlohn in seinem Unternehmen strikt einzuhalten. Diese Zusicherung gibt der Auftragnehmer auch für seine Subunternehmen ab. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber zur Absicherung der Mindestlohnregelung Einsichtnahme- und Kontrollrechte sowie das Zustimmungsrecht zur Beauftragung von Subunternehmen ein.

8. Fotoaufnahmen
Sollte der Auftragnehmer auf Wunsch und im Auftrag des Auftraggebers Fotografien (Teamfotos, Schnappschüsse etc.) während der Veranstaltung erstellen, werden auf diesen auch Teilnehmer abgebildet. Der Auftraggeber trägt in diesem Falle die alleinige Verantwortung dafür, dass alle Teilnehmer der Veranstaltung gemäß der gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz mit der Anfertigung der Fotografien einverstanden sind bzw. jeder Teilnehmer seine Einwiligung in die Anfertigung und konkrete Zurverfügungsstellung der Fotografien erklärt hat. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die weitere Verwendung und Nutzung der Fotografien gemäß diesen Einwilligungen erfolgt. Auf Anforderung wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer diese Einwilligungen nachweisen.
Sollte ein Teilnehmer der Anfertigung der Fotografien oder der Zurfügungsstellung widersprechen, wird der Auftragnehmer die Anfertigung der Fotografien in Rücksprache mit dem Auftraggeber sofort beenden bzw. die Zurverfügungsstellung unverzüglich einstellen und die Fotografien nachfolgend löschen. Von etwaigen Nachteilen hat der Auftraggeber den Auftragnehmer freizustellen.

9. Sonstige Bestimmungen
Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Auftrages wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von §305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.

10. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Die Parteien vereinbaren Dresden als Gerichtsstand und Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Auftrag.